Einblicke eines Arbeitgeberanwalts "Hauptsache, raus, Hauptsache, schnell" - Wie Unternehmen jetzt unter Hochdruck Stellen abbauen

Ein Interview von Florian Gontek

12.06.2026, 11.38 Uhr
aus DER SPIEGEL 25/2026

Arbeitgeberanwalt Kilian Friemel orchestriert Entlassungen im Akkord. Der Abbau von Arbeitsplätzen ist brutal, sagt er. Und: Was derzeit passiert, markiere erst den Anfang.

Zur Person
Kilian Friemel, Jahrgang 1975, ist Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing. Er berät nationale und internationale Unternehmen sowie Arbeitgeberverbände in allen Fragen des Arbeitsrechts.

SPIEGEL: Herr Friemel, wie ändert sich die Stimmung am Arbeitsmarkt gerade?

Friemel: Vor zwei, drei Jahren kamen Bewerber direkt von der Uni und wollten häufig ein sechsstelliges Gehalt, Viertagewoche und Homeoffice aus dem Ferienhaus. Hauptsache: Well-being im Job. Die kamen mit ziemlich wilden Ideen.

SPIEGEL: Und jetzt?

Friemel: Also Viertagewoche habe ich seit Monaten nicht mehr gehört.

SPIEGEL: Sie werden meistens von Arbeitgebern beauftragt. Was treibt Ihre Mandanten derzeit um?

Friemel: Die sind verzweifelt. Unternehmen haben im Wesentlichen vier Kostenschrauben: Immobilien, Einkauf, Energie, Personal. Miet- oder Eigentumskosten lassen sich schwerlich ändern, Einkaufs- und Energiekosten sind stark gestiegen und oft wenig verhandelbar. Bleibt das Personal - und genau da wird jetzt gedrückt. Und ich meine: jetzt. Es geht nicht um Stellenabbau, der irgendwann in zwei Jahren gemacht werden soll. Ich bin jeden Tag mit Kündigungen konfrontiert, die Arbeitgeber sofort umsetzen wollen: Da sollen zwanzig Leute gehen, da sollen die Quertreiber raus, da soll die Quote bei Fehlzeiten runter. Der Takt, den Personalabteilungen beim Stellenabbau vorgeben, ist brutal geworden.

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SPIEGEL: In der Industrie verlieren gerade mehr als 14.000 Menschen ihren Job. Jeden Monat.

Friemel: Am härtesten arbeiten gerade die Personalabteilungen. Dass ich von denen abends E-Mails bekomme, auch sonntags, teils um 22 oder 23 Uhr - das kenne ich von früher so nicht.

SPIEGEL: Unternehmen wollen Sofortlösungen von Ihnen. Doch in Deutschland gilt ein umfassender Kündigungsschutz.

Friemel: Die meisten Arbeitsverhältnisse enden einvernehmlich. Selbst bei einer Kündigungsschutzklage wird sich in 90 Prozent der Fälle verglichen. Die Zahl der Arbeitsverhältnisse, die tatsächlich durch ein Gerichtsurteil enden, liegt unter einem Prozent. Der Druck liegt auf den Aufhebungsverträgen - und da sage ich manchmal: Freunde, etwas langsamer. Teilweise sollen Aufhebungen in unter einer Woche durchgebracht werden. Aber Arbeitnehmer brauchen zumindest fünf, sechs Tage, um ein Angebot auch mithilfe eines Arbeitnehmeranwalts in Ruhe anzuschauen. Das wollen Arbeitgeber gerade nicht mehr hören, da ist die Maßgabe: Hauptsache, raus, Hauptsache, schnell.

Hoher Druck beim Personalabbau: In Personalabteilungen stapeln sich die Aktenberge (Symbolbild)
Foto: Phimwilai Kitsuriya / E+ / Getty Images

SPIEGEL: Und Leute umschulen, versetzen - ist das keine Option?

Friemel: In der Praxis wird so gut wie gar nicht versetzt. Die Arbeitsgerichte pochen darauf, dass die Versetzung vorrangig zur Kündigung ist, aber die Menschen arbeiten oft hoch spezialisiert in eng geschnittenen Teams. Abteilungen werden reduziert oder ganz abgebaut - und dann müssen die Beschäftigten gehen. Das ist die Realität.

SPIEGEL: Ihr Kollege Alexander Birkhahn hat mir einmal gesagt, am Ende kriege er auch den schwerbehinderten Betriebsrat auf die Straße.

Friemel: Die Einschätzung teile ich. Ich mache diesen Job seit 25 Jahren, habe mehr als 2000 Gerichtsprozesse begleitet. Dass ein Mitarbeitender nach einem gewonnenen Kündigungsschutzprozess an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt ist und sagt: Ich arbeite hier jetzt, bis ich 67 bin - das habe ich noch nicht erlebt.

SPIEGEL: Wie funktioniert das konkret, wenn jemand trotz Kündigungsschutz raus soll?

Friemel: Es gibt den wahren Kündigungsgrund - jemand ist etwa ein Choleriker, behandelt Kolleginnen schlecht, ist ein Unruhestifter. Niemand möchte mehr mit ihm arbeiten. Das ist aber kein Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Als Arbeitsrechtler sitze ich dann da, soll die Person rausbekommen, habe aber weder eine Abmahnung noch eine rechtliche Grundlage.

SPIEGEL: Und wie bekommen Sie es dann trotzdem hin?

Friemel: Dann geht die Suche los: Kann die Hierarchieebene der Person gestrichen werden, weil künftig direkt an die Geschäftsführung berichtet werden soll? Dann wäre eine betriebsbedingte Kündigung möglich. Oder gibt es ein größeres Fehlverhalten? Ich habe kürzlich eine Kündigung begleitet, bei der wir in Teamchats Nachrichten fanden, in denen sich eine Führungskraft sehr herablassend und sexistisch über die Geschäftsführerin ausgelassen hatte. Am Anfang gab es keinen Ansatz - und am Ende die fristlose Kündigung.

SPIEGEL: Juristisch ist das nicht haltbar.

Friemel: Das ist eine Frage der Beweisverwertung und häufig auch, ob es einen Betriebsrat gibt, der Beweiserhebungen erschwert oder nicht. Solche Anknüpfungspunkte werden aufgebaut, dann kommt die Kündigung - und am Ende einigt man sich dann schon, glauben Sie mir.

"Arbeitgeber haben in Kündigungsschutzprozessen deutlich an Macht gewonnen."

SPIEGEL: Das Arbeitsrecht soll Beschäftigte schützen, aber über Zeit, Druck und Abfindungen biegen Sie es sich dann doch zurecht?

Friemel: Wer will als Beschäftigter zwei oder drei Jahre streiten, zu Hause sitzen - während der Arbeitgeber vielleicht schon 200.000 Euro anbietet, nur damit man nicht wiederkommt? Das macht etwas mit den Menschen. Wer Anfang 60 ist, kurz vor der Rente und weiß: Ich fasse woanders eh nicht mehr Fuß - das kann ich noch verstehen, dass man sich dann mit einer Klage im Job hält. Was ich nicht verstehe: Wenn jemand mit Anfang 30, hoch qualifiziert, sagt: Ich klage drei Jahre. Aus Prinzip.

SPIEGEL: Bei betriebsbedingten Kündigungen soll die Sozialauswahl vor ungerechtfertigtem Jobverlust schützen. Auch da haben Sie Spielräume?

Friemel: Zunächst: Ein Großteil der betriebsbedingten Kündigungen, die gerade durch die Presse gehen, sind meiner Wahrnehmung nach Freiwilligenprogramme. Da sucht man sich eine Beschäftigtengruppe aus einem Unternehmensbereich heraus und begleitet sie mit hoher Abfindung hinaus. Bei echten betriebsbedingten Kündigungen kommen Arbeitgeber desillusioniert zu mir: Ich habe in der Abteilung drei gute Leute - und die müssen gemäß der Sozialauswahl gehen. Sozialpunkte sammelt man über Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Alter. Es gilt: last in, first out. Ein junger Mensch, der gerade Nachwuchs bekommen hat und seine Immobilie tilgt, hat keinen Stich gegen den 59-Jährigen, dessen Kinder aus dem Haus sind und dessen Autos vor dem abbezahlten Haus stehen. Das ist schon bitter.

SPIEGEL: In einer Sozialauswahl können doch Altersgruppen gebildet werden, die das abfedern.

Friemel: Das stimmt, das sagt auch das Bundesarbeitsgericht. Praktisch ist es aber so komplex, diese Gruppen zu bilden, dass sie in der Realität kaum eine Rolle spielen.

SPIEGEL: Der Kündigungsschutz in Deutschland soll nun geschwächt werden - durch die Bundesregierung, aber auch durch die Arbeitsgerichte, die das in den vergangenen Jahren schrittweise getan haben.

Friemel: Da vollzieht sich gerade ein Paradigmenwechsel. Das übliche Spiel ging lange so: Arbeitgeber kündigt. Beschäftigter reicht Kündigungsschutzklage ein. Es folgen Schriftsätze, ein Gerichtstermin, weitere Schriftsätze - das kann Jahre dauern. Lange stand der Arbeitgeber unter dem Druck, im Zweifel für mehrere Jahre Gehalt nachzahlen zu müssen, den sogenannten Annahmeverzugslohn.

SPIEGEL: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG Niedersachsen) sprach einem Produktionshelfer jüngst nur einen Bruchteil davon zu - weil er sich erst einen Monat nach der Kündigung erstmals beworben hatte. Als Produktionshelfer sei er vielseitig einsetzbar.

Friemel: Arbeitgeber haben in Kündigungsschutzprozessen deutlich an Macht gewonnen. Ich kündige jemandem - und übersende ab Tag eins alternative Jobangebote. Da gibt es Personalabteilungen mit einem Alert auf Jobplattformen, die den betroffenen Personen Stellen vorschlagen. Bewirbt sie sich und findet etwas Neues, ist das im Sinne aller Beteiligten. Erfolgt das nicht, erhält sie mittlerweile keinen Annahmeverzugslohn mehr, wie auch die Entscheidung des LAG Niedersachsen zeigt. Ob die Kündigung wirksam war oder nicht, spielt dann oft keine große Rolle mehr.

Redakteur Gontek (l.) mit Kilian Friemel: "Der Arbeitsmarkt für Berufseinsteiger ist rauer geworden"
Foto: Maria Feck / DER SPIEGEL

SPIEGEL: Betriebsräte gibt es hierzulande nur noch in sieben Prozent der Betriebe. Dieses Jahr waren wieder Wahlen, von März bis Mai.

Friemel: Das hat in den vergangenen Monaten dazu geführt, dass wir keine Restrukturierungen anstoßen konnten: Auf einmal wollten sich alle möglichen Menschen in den Betriebsrat wählen lassen - und genießen dann als Wahlbewerber bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses und sechs Monate danach Sonderkündigungsschutz. Das ist ein schlechter Scherz.

SPIEGEL: Oder: Das ist der Sinn des Sonderkündigungsschutzes. Betriebsräte, die Kollegeninteressen vertreten, sind ähnlich wie Schwangere oder Elternzeitler besonders geschützt - das ist doch sinnvoll.

Friemel: Dass wir ganze Unternehmen dadurch blockieren, weil wir vor turnusmäßigen Betriebsratswahlen jetzt im Frühjahr 2026 auch zwingende Änderungen nicht vornehmen können, halte ich kaum für sinnvoll. Es macht Prozesse unflexibel und treibt Abfindungen in enorme Höhen.

SPIEGEL: Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz beim Stellenabbau?

Friemel: Gerade noch eine geringe. KI-bedingte Kündigungen sehe ich eher ab 2027 oder 2028. Was ich jetzt schon spüre: Auf Juniorpositionen wird weniger eingestellt. Der Arbeitsmarkt für Berufseinsteiger ist rauer geworden. Es wird nicht mehr mit der Gießkanne eingestellt.

SPIEGEL: Das McKinsey Global Institute geht davon aus, dass bis 2030 bis zu drei Millionen Jobs in Deutschland von KI verändert werden - rund sieben Prozent der Beschäftigten. Dabei ist von Jobwechseln die Rede, nicht von reiner Arbeitslosigkeit.

Friemel: Das klingt noch handhabbar. Wer repetitiv vor einem Computer sitzt, ist grundsätzlich ersetzbar. Aber bei allem Zwischenmenschlichen ist KI schwächer. Und im öffentlichen Dienst oder der Justiz ist KI noch kein Thema - das wird in den nächsten fünf Jahren auch so bleiben.

SPIEGEL: Beschäftigte merken den Druck auch daran, dass Benefits gekürzt werden: Homeoffice, Sonderzahlungen, der kostenlose Kaffee. Wie weit dürfen Arbeitgeber da gehen?

Friemel: Bei Back-to-Office-Entscheidungen ist die Rechtsprechung weitgehend pro Arbeitgeber. Ein Recht auf Homeoffice gibt es hierzulande nicht. Gerade geht der Trend eher dahin, Homeoffice stark zu reduzieren. Wenn überhaupt, werden zwei oder drei Tage Homeoffice gewährt - weil Büroflächen viel Geld kosten. Der Arbeitgeber hat hier eine starke Position, seine Änderungswünsche durchzusetzen. Beim Weihnachtsgeld etwa sieht das anders aus: Was im Arbeitsvertrag steht, ist kaum angreifbar. Was in Betriebsvereinbarungen geregelt ist - Boni, betriebliche Altersvorsorge -, ist mit Dreimonatsfrist kündbar oder gegebenenfalls auch früher beendbar, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat einigen. Der Betriebsrat kann nur das Wie mitgestalten, nicht das Ob.

Wenn der kostenlose Kaffee wegfällt: Auch kleine Nettigkeiten werden oft gestrichen (Symbolbild)
Foto: Johner Images / Getty Images

SPIEGEL: Was ärgert Arbeitgeber an der betrieblichen Mitbestimmung am meisten?

Friemel: Die IT-Mitbestimmung. Ich berate ein Logistikunternehmen, das rund 700 IT-Tools einsetzt. Zur Einführung einzelner Anwendungen, etwa eine App zur Urlaubsplanung, verhandeln wir zwei Jahre. Unternehmen werden dadurch extrem belastet - und wollen in Deutschland nicht mehr investieren.

SPIEGEL: Oder sie verhindern Betriebsräte gleich ganz, wie Sixt, Ottobock das seit Jahren tun.

Friemel: Das gibt es. Aber man muss sich fragen: Wie entsteht klassisch ein Betriebsrat? Häufig geht die Gründung von Menschen aus, die eher keine Leistungsträger sind und Sonderkündigungsschutz wollen. Dass ein neuer Betriebsrat von der gesamten Belegschaft getragen wird, ist nicht der Regelfall. Häufig ist es eine kleine Gruppe, die vor allem eigene Interessen und die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes im Blick hat.

SPIEGEL: Das ist doch eine pauschale Unterstellung, dass vor allem die in den Betriebsrat gehen, die keine Leistungsträger sind.

Friemel: Sehr richtig. Die meisten Betriebsratsmitglieder möchten sich für ihr Unternehmen und die anderen Beschäftigten einbringen. Aber es gibt eben auch den nachvollziehbaren Wunsch von Beschäftigten, die eher leistungsschwach sind und ihren Arbeitsplatz in Gefahr sehen, sich Sonderkündigungsschutz über das Betriebsratsamt zu verschaffen.

SPIEGEL: Sie sagten zu Beginn sinngemäß: Gerade sei eine verrückte Zeit. Wird sie noch verrückter?

Friemel: Der Personalabbau wird weitergehen, vor allem in den Managementebenen. Hierarchien werden weiter gestrichen. Wir stehen noch am Anfang.

SPIEGEL: Machen Sie sich Sorgen um den Wirtschaftsstandort Deutschland?

Friemel: Ja, sehr. Ich würde mir wünschen, dass die Unternehmen blühen, samstags gearbeitet wird, Überstundenzuschläge gezahlt werden - und alle mit Lust dabei sind. Wir brauchen wieder mehr Spaß an der Arbeit und am gemeinsamen Erfolg.

Der SPIEGEL-Titel

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