Disziplinarverfahren für Beamte in der AfD gefordert Wer als Beamter für die AfD eintritt, sollte berufliche Konsequenzen spüren - bis hin zur Entlassung. Zu diesem Schluss kommt das Deutsche Institut für Menschenrechte.

3. Februar 2022, 13:40 Uhr

Mehrere Polizisten und Polizistinnen bei einem Festakt der Polizei Sachsen zur Vereidigung von Auszubilden.
© Daniel Schäfer/dpa

Ein Eintreten für die AfD soll für Beamte nach Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) berufliche Konsequenzen haben. "Erfahren Dienstvorgesetzte, dass Beamt:innen Mitglied der AfD sind oder sich für diese einsetzen, auch ohne Mitglied zu sein, ist es geboten, dass die Dienstvorgesetzten disziplinarrechtlich tätig werden", stellt das Institut in einer Studie fest. Erforderlich mache dies die "fortgeschrittene Radikalisierung der AfD". Rassistische und rechtsextreme Positionen gehörten fest zum Programm der Partei.

Eine AfD-Mitgliedschaft oder auch nur das Eintreten für die Positionen der Partei sei mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamten nicht vereinbar, teilte das DIMR mit. Diese Pflicht gelte gleichermaßen für Richterinnen und Richter sowie für Soldatinnen und Soldaten.

Das DIMR ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird aus dem Haushalt des Bundestags finanziert.

"Grenze überschritten"

Dabei komme es nicht darauf an, ob die Partei verboten sei, sagte der Autor der Publikation, Hendrik Cremer. Auch ohne ein solches Parteiverbot könnten rassistische und rechtsextreme Positionen vertreten werden. Es spiele zudem keine Rolle, ob die AfD vom Verfassungsschutz als extremistische Bestrebung eingestuft werde. Für das Disziplinarrecht sei lediglich entscheidend, ob eine Person eine Partei unterstütze, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge.

Beamte müssten "durch ihr gesamtes Verhalten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes" eintreten, sagte Cremer. Gerade wenn der Grundsatz der allen Menschen gleichermaßen zustehenden Menschenwürde abgelehnt werde, sei eine Grenze überschritten.

Personen, auf die dies zuträfe, dürften nicht mit der Gewährleistung des Rechtsstaats betraut werden. Wenn der Rechtsstaat hieraus keine Konsequenzen ziehe, riskiere er seine eigene Existenz. Das Institut spricht sich zudem in jedem Fall für eine Einzelfallprüfung aus.

Sollte ein AfD-Mitglied beispielsweise darlegen können, dass es die "national-völkische Ausrichtung in der Programmatik der Partei ernsthaft und unmissverständlich innerparteilich kritisiert und sich für eine programmatische Korrektur einsetzt", wäre keine Entlassung geboten. In einem solchen Fall wäre die Entlastung möglich.

Die AfD wies die Vorwürfe zurück. Ein Parteisprecher sagte, dem Institut fehle "im Beamten- und Arbeitsrecht jede Kompetenz". Anders als in der Studie behauptet, lehne kein AfD-Mitglied den im Grundgesetz verankerten Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" ab.

Fall Jens Maier

Mit der Studie richtet sich das DIMR nach eigenen Angaben an Entscheidungsträger für disziplinarrechtliche Maßnahmen in Behörden auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie an die dafür zuständigen Gerichte. Zudem analysieren die Experten, wo die Grenzen für Beamtinnen und Beamte liegen, sich politisch zu engagieren und ihre Meinung zu äußern.

Aktuell gibt es etwa den Fall des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der zuvor als Richter an einem Gericht in Sachsen gearbeitet hatte. Er will nun aber wieder als Richter arbeiten. Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als Rechtsextremisten ein, wie im Oktober 2020 bekannt wurde. Begründet wurde die Entscheidung mit seiner Zugehörigkeit zum extremistischen Flügel der AfD, der sich im Frühjahr 2020 formal aufgelöst hatte. Die Rückkehr Maiers an ein sächsisches Gericht wäre der erste Fall, in dem die Justiz einen extremistischen Richter wieder in ihre Reihen aufnehmen müsste.


Quelle: ZEIT ONLINE, KNA, dpa,