Von: PETER TIEDE und LUISA VOLKHAUSEN
22.08.2023 - 05:36 Uhr
Die meisten davon durchquerten zuvor mehrere sichere Drittstaaten - darunter auch aufnahmepflichtige EU-Länder wie Polen, Tschechien, Italien oder Griechenland. Ausgerechnet Griechenlands Regierungschef Kyriakos Mitsotakis (55) sagte im BILD-Interview: "Es ist nicht verwunderlich, dass potenzielle Flüchtlinge den großzügigeren Leistungen hinterherlaufen."
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Tatsächlich zahlt Griechenland Asylbewerbern nur 150 Euro im Monat (für Alleinstehende), dazu eine rudimentäre Gesundheitsversorgung (Notaufnahme). Essen gibt es oft nur von der Wohlfahrt, Unterkünfte sind rar und schäbig.
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, welche Standards gelten müssen - die Frage nach Leistungskürzungen wurde zuletzt abgeschmettert.
Begründung: die Wahrung der Menschenwürde.
In Deutschland stehen einem alleinstehenden Migranten (egal auf welchem Weg er kam) im Asylverfahren 410 Euro im Monat zu - davon wird ein Teil in Sachleistungen erbracht. 182 Euro sind für den Grundbedarf wie Essen, Kleidung, Heizung vorgesehen. Plus 228 Euro für den persönlichen Bedarf, zum Beispiel Fahrkarten oder Telefonkosten.
Je nach Lebenssituation ist das Geld gestaffelt: Für ein Paar in einer (staatlich bezahlten) Wohnung oder Sammelunterkunft gibt es insgesamt 369 Euro pro Person, für Kinder bis fünf Jahre sind es 278 Euro.
? Beispiel: Ein Paar, das mit seinen zwei Kindern im Alter von sieben bis 14 in einer Sammelunterkunft lebt, bekommt insgesamt 1507 Euro.
Dazu kommen Gesundheitsleistungen wie Arztbesuche und Impfungen, außerdem die Versorgung von Schwangeren.
Doch Deutschland ist nach einer Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nicht Spitzenreiter in Europa. Andere zahlen mehr:
Liegt es also wirklich an der Höhe der Sozial- und Zusatzleistungen, dass Deutschland zum Abendstern auf den Migrationsrouten wurde?
Nein, sagt der Asylexperte und Jura-Professor Daniel Thym (49, Uni Konstanz) zu BILD: "Die Höhe der Sozialleistungen allein ist nicht ausschlaggebend." Die Zahl setzt sich seiner Einschätzung nach vielmehr aus drei Faktoren zusammen:
Im europäischen Vergleich eine Besonderheit in Deutschland: Auch wer nur geduldet oder sogar schon ausreisepflichtig ist, kann Sozialleistungen beantragen.
Asylrechtsexperte Thym fordert eine politische und juristische Diskussion über die Frage, ob die Leistungen trotz Ausreisepflicht gezahlt werden sollten.