22.08.2026, 09:59 Uhr 3 Min
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In seinem "Weckruf zur Wehrhaftigkeit" spricht taz-Redakteur Jens Uthoff offen aus, was andernorts nur geraunt wird - dass man sich "mit Widerstandsformen - notfalls auch gewaltförmiger Natur" auseinandersetzen müsse. Der Anlass: die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Das Feindbild: eine womöglich AfD-geführte Landesregierung, die einen "rechtsradikalen Umsturzversuch" durchführen wolle. Die Schlussfolgerung: körperlicher Einsatz gegen politische Gegner sei denkbar, ja geboten.
Halten wir kurz inne, denn hier wird eine rote Linie überschritten. Nicht die AfD oder eine andere politische Partei begibt sich in diese Position, sondern eine Redaktion mit bundesweiter Strahlkraft. Sie diskutiert Gewalt gegen eine Regierung, die - sollte sie zustande kommen - von den Bürgern gewählt wurde. In freien, geheimen, allgemeinen Wahlen. Genau das ist der Kern der Demokratie, den zu verteidigen der Kommentar vorgibt.
Der Text lebt von einer bemerkenswerten Selbstwidersprüchlichkeit. Auf der einen Seite klagt er, die AfD schraube "die Hemmschwelle für verbale und physische Gewalt immer weiter herunter". Auf der anderen Seite tut die Autorenschaft exakt dasselbe - nur mit umgekehrten Vorzeichen. Wer das Absenken von Gewaltschwellen beklagt und im selben Atemzug "Grenzüberschreitungen" adelt, betreibt keine Analyse, sondern moralische Selbstermächtigung. Die eigene Gewalt ist dann eben die gute.
Das Herzstück der Argumentation ist eine Notwehr-Konstruktion: Gewalt als "letztes Mittel", geboren aus "Ohnmacht", wenn "der Staat nicht schützt". Das klingt bedacht, hält der Prüfung aber nicht stand. Notwehr ist im Recht eng gefasst - sie setzt einen gegenwärtigen Angriff voraus, nicht ein diffuses Bedrohungsgefühl.
Verräterisch ist die Sehnsucht nach der "wehrhaften Zivilgesellschaft", die "notfalls mit ihren Körpern" Minderheiten verteidigt. Verklärt wird die Antifa als eine Art Ersatzpolizei. Doch das Gewaltmonopol liegt in einem Rechtsstaat aus gutem Grund allein beim Staat - nicht bei selbsternannten Truppen, die entscheiden, wer Schutz verdient und wer Prügel. Wer diese Grenze verwischt, öffnet die Tür zu genau jener Willkür, die er zu bekämpfen behauptet.
Und die Empörung über die Forderung, Beamte müssten sich mutmaßlich verfassungswidrigen Anordnungen widersetzen? Sie geht ins Leere. Genau dafür gibt es einen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung: unabhängige Gerichte, den Beamtenapparat, das Bundesverfassungsgericht. Diese Instrumente sind das zivilisierte Gegenteil des Faustrechts. Wer sie für unzureichend erklärt, um stattdessen zum Straßenkampf zu blasen, misstraut nicht der AfD - er misstraut der Demokratie selbst.
Nichts nützt den politischen Rändern mehr als der Beweis, dass ihre Gegner bereit sind, die Regeln zu brechen. Jeder Schlagstock, der im Namen der "guten Sache" geschwungen wird, ist ein Geschenk an die Gegenseite. Wer Demokratie verteidigen will, gewinnt an der Wahlurne und mit dem besseren Argument - nicht Faust, Messer und Pflasterstein. Wer das anders sieht, sollte aufhören, sich Demokrat zu nennen.