Deutscher Staat machtlos Iraner darf trotz Vergewaltigung bei uns bleiben

Artikel von: HARTMUT WAGNER veröffentlicht am 11.09.2021 - 22:15 Uhr

Reza B. (44) vergewaltigte eine Frau, saß vier Jahre im Knast - und wird von der Polizei noch immer als gefährlich eingestuft. Doch der deutsche Staat kann den Iraner nicht abschieben. Denn der weigert sich einfach zu gehen - und bleibt deshalb hier! BILD am SONNTAG-Reporter Hartmut Wagner spricht mit Reza B.

Der Fall zeigt wieder mal: Deutschland hat ein massives Problem mit dem Abschieben schwerkrimineller Straftäter. BILD am SONNTAG-Reporter fanden den Iraner in einem Asylbewerberheim in Bayern. Er erzählte seine Geschichte: "Ich musste 2005 aus dem Iran fliehen. Ich war in Lebensgefahr, drei meiner Freunde wurden von der Polizei getötet. Ich floh nach Syrien, 2011 nach Deutschland, beantragte Asyl."

Wie die Geschichte weitergeht, erzählt er nicht. Man kann sie aber in Gerichtsakten nachlesen:

Am Mittag des 15. Juni 2015 fragte Reza B. am Busbahnhof in Schwandorf (Bayern) eine Frau (21), wo der Marktplatz ist. Da er nicht verstand, was sie sagte, zeigte sie ihm den Weg. Unterwegs drängte er sie in ein Gebüsch, versuchte, sie zu küssen, begrapschte sie und vergewaltigte sie.

Vier Monate später erkannte sie ihn am Bahnhof in Regensburg wieder und rief die Polizei. Sie hatte nach der Tat Albträume, wachte nachts schreiend auf. So steht es im Urteil des Landgerichts Amberg (liegt BILD am SONNTAG vor).

Reza B. bestritt alles. Bei der Polizei erfand er ein falsches Alibi. Später behauptete er: Die Frau sei ihm an die Wäsche gegangen - nicht er ihr. Er wusste nicht, dass sie lesbisch ist.

Reza B. wurde wegen Vergewaltigung rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt, behauptet aber noch heute: "Es gab keine Vergewaltigung! Die Frau zeigte mich wohl an, weil sie 20 Euro von mir wollte - und ich kein Geld dabei hatte."

2018 verfügte das Landratsamt Schwandorf seine Ausweisung. Dagegen klagte er am Verwaltungsgericht Regensburg - und verlor jetzt. Das Gericht sieht die Gefahr, dass er weitere Straftaten begehen könnte. Er steht deshalb auch unter Führungsaufsicht.

In diesem Park im bayerischen Ort Schwandorf verging sich der Iraner an seinem Opfer
Foto: Hartmut Wagner

Trotzdem: Der Verbrecher kann nicht abgeschoben werden! Denn er hat keinen Pass. Und der iranische Staat gibt ihm nur einen neuen, wenn Reza B. erklärt, dass er freiwillig zurück in seine Heimat kommt. Doch er weigert sich, sagt zu BILD am SONNTAG: "Ich unterschreibe nichts. Ich will hierbleiben."

Deutschland muss den Iraner darum weiter dulden. Das heißt: Er lebt im Asylbewerberheim, darf nicht arbeiten, kassiert Hartz IV.

Reza B. ist kein Einzelfall. 2020 hatten laut Bundesinnenministerium 57 Prozent der iranischen Asylbewerber keinen Pass.

Philipp Pruy (34), Anwalt und Migrationsexperte, berichtet: "Ich vertrat seit 2015 über 100 Iraner im Asylverfahren. Aber von den abgelehnten und damit ausreisepflichtigen Iranern unterschrieb nach meiner Kenntnis keiner die Freiwilligkeitserklärung. Keiner von ihnen wollte zurück in das Mullah-Regime."


Quelle: News Inland - Bild.de