Sonntag, 04.02.2018, 13:09
Wie das "Pinneberger Tageblatt" berichtet, sind in den vergangenen Tagen drei Anzeigen wegen Bigamie beziehungsweise - gegen den Landrat des Kreises, Oliver Stolz, - wegen Förderung der Bigamie eingegangen. Die Staatsanwaltschaft prüfe nun, ob der Anfangsverdacht berechtigt ist.
Landrat Stolz hatte jüngst bestätigt, dass zwei konkrete Fälle von Familien bekannt geworden seien, die in Mehrehe im Kreis lebten. Laut einer am Dienstag verbreiteten Mitteilung stellte er aber klar: "Mehrehen sind in Deutschland verboten, und aus einer solchen im Ausland geschlossenen Ehe können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. Und weiter sagte er: Wir haben allerdings keinen Einfluss auf im Ausland geschlossene Lebensbündnisse."
Es gibt zudem Verwirrung über die genauen Umstände und auf welcher Grundlage die Familien zusammengeführt wurden. Zunächst hatte der Landkreis mitgeteilt, dass in einem Fall der Zweitfrau eines Flüchtlings die Einreise gestattet wurde. Der Mann lebe bereits seit 2015 mit seiner Frau und vier Kindern in Deutschland. Die vier Kinder sind demnach die Nachkommen der Zweitfrau. Deshalb habe man der Frau den Nachzug gestattet, im "Interesse der Kinder". Inzwischen stellt es die Behörde in der Pressemitteilung anders dar.
Demnach gibt es eine Familie, bestehend aus den beiden Elternteilen und zwei Kindern, die im Januar 2016 dem Kreis Pinneberg zugewiesen worden sind. Sie habe subsidiären Schutz bekommen. Die zweite Ehefrau sei dann als sogenannter "Dublin"-Fall im Februar 2017 nach Pinneberg gekommen, da sie in Griechenland ihren in Deutschland lebenden Ehemann angegeben hatte.
Im einem anderen Fall sei im Mai 2015 der bereits volljährige Sohn einer syrischen Familie mit drei kleineren Geschwistern zur Asylantragstellung eingereist und habe Flüchtlingsstatus erhalten. Im August 2015 sei dann die Erstehefrau, wohl deren Mutter, allein mit zwei weiteren Kindern zur Asylantragstellung eingereist und sei ebenfalls als Flüchtling anerkannt worden. Im Dezember 2015 sei dann der Ehemann mit der zweiten Ehefrau und zwei gemeinsamen weiteren Kindern eingereist. Dieser sei im Februar 2016 auch dem Kreis Pinneberg zugewiesen worden und habe inzwischen subsidiären Schutzstatus im Asylverfahren erhalten. Somit ist der Familienvater mit zwei Ehefrauen und acht Kindern in Deutschland.
In der Mitteilung heißt es: "Irrtümlich wurde mitgeteilt, dass diese Fälle durch eine sogenannte Familienzusammenführung auf Grundlage einer Härtefallentscheidung mit dem Einverständnis der Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg entstanden sind." Richtig sei, dass kein Fall bekannt sei, dass aufgrund von Härtefallentscheidungen realisierte Zuzüge in den Kreis Pinneberg stattgefunden haben. "Leider ist auch durch Presseauskünfte aus meinem Haus insofern ein falscher Eindruck entstanden, dass der Kreis Pinneberg hier positive Stellungnahmen für einen Familiennachzug abgegeben hat. Die aktuellen Fälle werfen aber ein Schlaglicht auf mögliche Problemlagen der Zukunft", so Stolz.
Die Fälle hatten für eine Welle der Empörung gesorgt. Facebook-Nutzer schrieben von der "Zerstörung europäischer Werte" und "Verrat am eigenen Vaterland". Eigentlich ist Polygamie, also die Eheschließung zwischen mehr als zwei Partnern, in Deutschland strafbar. Beim Familiennachzug schreibt das Aufenthaltsgesetz explizit vor, dass kein weiterer Ehegatte nachziehen darf, wenn ein Ausländer mit mehreren Partnern verheiratet ist.
Das ist doch kein seltener Fall ... Eine deutsche Arbeitskollegin aus Krefeld heiratete einen Türken und aus dieser Ehe gingen 2 Kinder hervor. Der Türke hatte allerdings in Darmstadt noch eine Frau mit 2 Kindern wohnen. Und die lebten von Hartz IV. In Berlin pfeifen die Spatzen diese Zustände von den Dächern. Dank an den Focus, der diese Zustände endlich mal thematisiert.
Nicht Integrierbar Bigamie ist in Deutschland verboten und entspricht nicht unserem Wertesystem. Diese Syrische "Familie" kann, wird und will sich in Deutschland nicht integrieren. Aber wenn der Krieg in Syrien beendet ist, gehen sie bestimmt wieder zurück, oder ???
Wenn das AufenthG das explizit vorschreibt und der Landkreis das trotzdem gemacht hat nennt man das Rechtsbruch und jemand muss dafür bestraft und der rechtlich einwandfreie Zustand wieder hergestellt werden.
Weiter so: ...da weiss die "eine Hand nicht, was die andere tut...aber beide werden vorsorglich in Unschuld gewaschen". Wenn man sich dn obigenn Bericht zu Gemüte führt, dann können einem nur noch die Haare zu Berge stehen. WO LEBEN WIR EIGENTLICH ? Trotz EINDEUTIGER Gesetzeslage wird hier unter dem Deckmäntelchen des " Kindeswohls" ganz eindeutig die Bigamie von Migranten importiert?!?! Und da wundert ihr euch tatsächlich noch, dass die AfD immer mehr Aufwind bekommt .....
Keine Einzelfälle! Polygamie ist in Deutschland mittlerweile sehr verbreitet, alleine in Berlin soll jeder dritte verheiratete Mann muslimischen Glaubens mindestens eine Zweitfrau haben (auf YouTube gibt es ein Video, in dem der ehem. Bürgermeister von Berlin-Neukölln Heinz Buschkowsky dies bestätigt). Im Unterschied zu den muslimischen Ländern, wo ein Mann nur dann bis zu 4 Ehefrauen gleichzeitig haben kann, wenn er sie sich finanziell auch leisten kann, kommt für den Unterhalt der Zweitfrau und ihrer Kinder der deutsche Steuerzahler auf (sie bekommen, übrigens, auch noch einen Zuschlag für alleinerziehende Mütter). Denn diese Ehen werden nur vom Imam geschlossen, da dies standesamtlich (noch) nicht geht. Noch Fragen? Wie formulierte es nochmals der "Klassiker"? Deutschland schafft sich ab!