Von Sebastian Beug
Redakteur Global Reporters Network
Stand: 14.10.2026 Lesedauer: 3 Minuten
Quelle: AP/Hussein Malla
In dem 16-seitigen Brief teilt das BAMF den Empfängern mit, ihnen den Schutzstatus als Flüchtling abzuerkennen. In Zeiten, in denen jede Behörde Angebote in einfacher Sprache bietet und deutsche Politiker auf Arabisch um Stimmen werben, ist die Aufforderung zur Heimreise im Paragrafendeutsch gehalten. Eine vertane Chance, aber nachvollziehbar, angesichts der nun drohenden Klagewelle.
Der Bürgerkrieg in Syrien ist beendet, wie das BAMF richtigerweise argumentiert. Damit fällt der Flüchtlingsstatus weg. Auch der sogenannte subsidiäre Schutz, eine Art Flüchtlingsstatus light bei Gefahr für Leib und Leben, sei nicht gegeben. Mehrere Verwaltungsgerichte haben das bereits ähnlich beurteilt. Trotzdem sind die meisten Syrer noch hier.
Das Asylsystem ist ein Flussdiagramm mit Vorgängen, die sich Normalbürgern nur schwer erschließen. Findige NGOs, Asylprofiteure und aktivistische Behördenmitarbeiter stehen auch jetzt bereit, um möglichst vielen Syrern einen Daueraufenthalt zu ermöglichen: Wechsel des Schutzstatus, Härtefall mit Kind, im besten Fall irgendein Job oder die Heirat mit einer EU-Bürgerin und damit Bleiberecht.
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All das passiert in Deutschland, es wird nur selten bekannt. Etwa in Fällen, in denen Behörden sich für die Durchsetzung der Rechtsordnung rechtfertigen müssen: zum Beispiel, als eine Ausländerbehörde in Schleswig-Holstein einen illegal aufhältigen Türken trotz kurz zuvor geschlossener Ehe mit einer Bulgarin direkt zum Flughafen Hamburg verbrachte und die Zeit für eine richterliche Entscheidung zu kurz war.
Wer das Elend der Migrationspolitik in den vergangenen elf Jahren beobachtet hat, weiß: Eine Rückreise dürfte aus dem Rückkehrer-Brief in den wenigsten Fällen erfolgen. Etwa 8000 Syrer haben Deutschland nach Ende des Bürgerkrieges verlassen. Aus anderen Staaten kehrten über 1,6 Millionen Syrer in ihre Heimat zurück. Das Motto in Deutschland lautet: Bitte fahren Sie nach Hause, liebe Syrer. Also, wenn Sie mögen.
"Eine Abschiebungsandrohung ergeht nicht", lautet der letzte Satz des BAMF Briefes. Die laxe Formulierung folgt aus fehlenden rechtlichen Grundlagen und engen Vorgaben des Verfassungsgerichtes. Jetzt entscheiden Ausländerbehörden in den Kommunen über das Verbleiben syrischer Straftäter und Heimaturlauber. Das Beispiel Köln zeigt, wie dort der rechtliche Spielraum ausgenutzt wird. Teilweise sind die Mitarbeiter selbst nicht einmal deutsche Staatsbürger.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat dem Land eine "Migrationswende" versprochen. Bundeskanzler Friedrich Merz stellte die Rückkehr von 80 Prozent der mehr als 900.000 Syrer in Aussicht. Beide schaffen nicht einmal die Voraussetzungen, damit eine Behörde Syrern - noch einmal, es geht um Straftäter und Heimaturlauber - beim Entzug des Flüchtlingsstatus auch eine Ausreiseaufforderung mitgeben kann. Dobrindt hat das BAMF weiterhin nicht angewiesen, den Flüchtlingsstatus aller Syrer zu überprüfen.