Bundespressekonferenz EU-Sanktionen gegen Journalist Dogru: Auswärtiges Amt verstrickt sich in Widersprüche

Florian Warweg

13.05.2026, 12:32 Uhr 10 Min

Darf ein deutscher Journalist, EU-sanktioniert, ins EU-Parlament reisen? Die Bundesregierung nennt das Problem "Quatsch" und redet sich dann um Kopf und Kragen.

Außenminister Johann Wadephul: "Das ist Quatsch" - Sein Sprecher Martin Giese redete sich bei der aktuellen Regierungspressekonferenz um Kopf und Kragen.
© IMAGO/Christian Spicker

Drei Worte genügten dem Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA), um eine durchaus heikle Frage abzuräumen - jedenfalls dem Anschein nach. "Das ist Quatsch", entgegnete Martin Giese in der Bundespressekonferenz dieser Woche auf die Erkundigung der OAZ, welche deutsche Behörde konkret zuständig sei, wenn ein deutscher Staatsbürger unter EU-Sanktionen für einen einzelnen parlamentarischen Termin in Brüssel eine Aus- und Wiedereinreisegenehmigung benötigt. Eine Ausreisegenehmigung, so Giese, brauche man schlicht nicht.

Was wie eine kategorische Klarstellung klang, entpuppte sich jedoch im Verlauf des Wortwechsels als massive argumentative Verkürzung - und mit jeder weiteren Antwort produzierte der AA-Sprecher einen neuen Widerspruch.

Der Hintergrund: Eine Anhörung, zu der ein Zeuge nicht reisen darf

Bundesregierung redet sich im Fall Dogru um Kopf und Kragen
© OAZ

Anlass der Frage war ein Vorgang, der für sich genommen bereits eine bemerkenswerte Episode europäischer Verwaltungspraxis darstellt. Am 7. Mai fand im Europäischen Parlament in Brüssel eine Anhörung unter dem Titel "EU-Sanktionen - Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte" statt, organisiert von den fraktionslosen BSW-Europaabgeordneten Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg gemeinsam mit Danilo Della Valle von der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung. Auf dem Podium sollte unter anderem Hüseyin Do?ru sprechen - der bislang einzige in Deutschland lebende deutsche Staatsbürger und Journalist, der auf einer EU-Sanktionsliste geführt wird.

Dogru, Gründer des inzwischen eingestellten Mediums red media, war im Mai 2025 sanktioniert worden - nicht infolge eines Strafverfahrens, sondern durch politischen Verwaltungsakt des Europäischen Rates. Die Vorwürfe stützen sich im Kern auf seine journalistische Arbeit, insbesondere die Berichterstattung über Gaza und propalästinensische Proteste in Deutschland, eingeordnet in die Kategorien "Destabilisierung", "Informationsmanipulation" und "hybride Bedrohungen". Denn damit würde er "indirekt" so die orwellianische Argumention, "Handlungen der Regierung der Russischen Föderation, die die Stabilität und Sicherheit in der Union und in einem oder mehreren ihrer Mitgliedstaaten untergraben und bedrohen" unterstützen. Ebenso pikant: In der EU-Listung wird er bis heute fälschlicherweise als türkischer Staatsbürger geführt, obwohl er ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ein "Verwaltungsfehler", der politisch keineswegs neutral wirkt - denn er verschleiert, dass die EU hier einen ihrer eigenen Bürger wegen publizistischer Tätigkeit sanktioniert.

Zehn Tage, 40 Telefonate, null Zuständigkeit

Das Büro Firmenich versuchte zehn Tage lang, eine verbindliche Klärung herbeizuführen, ob Dogru zur Anhörung anreisen darf und ob beispielsweise die Übernahme eines Bahn- oder Flugtickets durch die Veranstalter strafrechtliche Risiken birgt - immerhin droht nach inzwischen verabschiedetem Bundesrecht bei "Sanktionsumgehung" Haft bis zu fünf Jahren. Angeschrieben und kontaktiert wurden die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung in Köln, das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium, die Bundespolizei, die Ständige Vertretung in Brüssel sowie das für die ZfS zuständige Bundesfinanzministerium. Firmenich selbst sprach in Brüssel von "ungelogen 40 Telefonaten". Das Ergebnis: Niemand fühlte sich zuständig, jede Stelle verwies auf eine andere. Die schriftliche Antwort des BMF traf erst am Morgen der Anhörung ein - und bestand im Kern aus dem Hinweis, man sei nicht zuständig.

Genau dieser Kontext stand hinter der Frage, die in der Regierungspressekonferenz an den Sprecher des Auswärtigen Amtes gerichtet wurde. Die Erwartung, in einem Rechtsstaat müsse zumindest definiert sein, welche Behörde im Einzelfall entscheidet, schein nicht überzogen.

Die Antwort: kategorisch, kurz - und in sich widersprüchlich

Giese bestätigte zunächst, der Fall sei ihm bekannt, schob aber sogleich nach, es handele sich um eine "Reise einer einzelnen Privatperson", zu der er keine weiteren Informationen geben könne. Bemerkenswert ist dies bereits deshalb, weil Do?ru gerade nicht als Privatperson reisen wollte, sondern auf Einladung von EU-Abgeordneten in einer parlamentarischen Anhörung des Europäischen Parlaments sprechen sollte - ein Vorgang, der in einer parlamentarischen Demokratie eine andere Qualität hat als ein Wochenendausflug.

Giese erklärte sodann, eine Ausreisegenehmigung sei "Quatsch". Auf den Hinweis, dass die EU-Sanktionen gegen Do?ru ausdrücklich auch ein Ein- und Ausreiseverbot für den gesamten EU-Raum umfassen, beharrte er auf seiner Formulierung. Erst auf Nachfrage präzisierte er: Er habe gemeint, dass es keine Ausreisegenehmigung für deutsche Staatsangehörige aus Deutschland gebe.

Hier beginnt der argumentative Bruch sichtbar zu werden. Denn die Sanktion gegen Dogru ist kein nationales, sondern ein EU-weites Instrument. Sie zielt qua Konstruktion gerade nicht auf eine nationale Ausreise, sondern auf die Bewegungsfreiheit innerhalb und über die Grenzen des Schengen- bzw. EU-Raums hinweg. Die Frage war mithin nicht, ob Deutschland einem Deutschen die Ausreise verweigert - die Frage war, wer in Deutschland verbindlich erklärt, ob die Reise nach Brüssel und die Wiedereinreise unter den Bedingungen der EU-Sanktion zulässig sind und wer im Falle behördlicher Zugriffe als Ansprechpartner dient. Diese Frage blieb unbeantwortet.

Auf die direkte Nachfrage, ob Do?ru sich denn dann "völlig frei im EU-Raum bewegen" könne, antwortete Giese lediglich, er brauche keine Ausreisegenehmigung aus Deutschland. Die ebenso direkt gestellte Frage nach der Wiedereinreise quittierte er mit dem Satz, das sei "nicht die Zuständigkeit Deutschlands" - um nach dem Hinweis, dass es ja gerade um die Wiedereinreise nach Deutschland gehe, einzuräumen, das könne "jedes Land für sich selber entscheiden".

Damit steht die Antwort in einem doppelten Widerspruch: Erstens negiert sie ein Reiseverbot, das ausweislich des EU-Sanktionspakets zum Instrumentenkasten gegen Do?ru gehört. Zweitens verweist sie für die Wiedereinreise nach Deutschland auf eben jene nationale Zuständigkeit, deren Existenz im selben Gespräch zuvor relativiert worden war. Hilfsweise nannte Giese als womöglich zuständig die Bundesbank, das BMF, das BMI oder die Bundespolizei - also jenen Behördenkreis, der bereits zehn Tage zuvor von Firmenichs Büro erfolglos durchtelefoniert worden war.

Wenn niemand zuständig ist

Der diplomatische Reflex, eine konkrete Frage durch ihre Auflösung in Allgemeinplätze zu entschärfen, hat in der Regierungspressekonferenz Tradition. Im vorliegenden Fall jedoch berührt er einen Kernbereich rechtsstaatlicher Verlässlichkeit. Denn die Sanktion gegen Do?ru wirkt unmittelbar - Konten eingefroren, Berufsausübung blockiert, zeitweise sogar die Konten seiner nicht sanktionierten Ehefrau gesperrt. Die Verantwortung jedoch zerfließt. Beschlossen wird in Brüssel, exekutiert wird automatisch, und sobald eine Klarstellung im Einzelfall nötig wäre, verdampft der Staat, wie es der Verlauf der Brüsseler Anhörung zeigte, im Zuständigkeitsnebel.

Die Sitzungsleitung der BPK, Angela Wefers von der Börsen-Zeitung, die bereits mehrfach mit fragwürdigen Interventionen auf sich aufmerksam machte, mischte sich mit dem Hinweis ein, Brüssel gehöre ja zur EU. Ein Einwand, der freilich am Kern der Problematik komplett vorbeiging und aufzeigt, dass sie mit der Thematik überhaupt nicht vertraut ist. Denn die Sanktionen gegen Do?ru sind gerade deshalb juristisch so heikel, weil ein Instrument, das ursprünglich für Personen außerhalb des EU-Raums konzipiert wurde, hier auf einen EU-Bürger innerhalb der EU angewandt wird. Genau diese Konstellation erzeugt jene Schutzlücke, an der die Veranstaltung in Brüssel ansetzte - und an der die Auskunft des Auswärtigen Amtes vorbeizielte.

Die OAZ befragte den langjährigen UN-Diplomat Michael von der Schulenburg, der die Anhörung in Brüssel mitorganisiert hatte, wie dieser die Aussagen des AA-Sprechers bewertet. Seine Antwort: "Wenn man sich den Wortlaut der Bundespressekonferenz zur Durchsetzung der Sanktionen gegen Dogru anhört, wird deutlich, welch geringen Stellenwert die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und der Meinungsfreiheit in Deutschland inzwischen hat." Abschließend ergänzte er:

Ein ernüchterndes Zeugnis für den Zustand der politischen Kultur in Deutschland."
UN-Diplomat a.D. und EU-Abgeordnete Michael von der Schulenburg

Zurück bleibt damit eine Auskunft, die in zweifacher Hinsicht aufhorchen lässt: Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes erklärt die Existenz eines im EU-Sanktionsregime ausdrücklich vorgesehenen Reiseverbots zum "Quatsch" - und kann zugleich keine Behörde benennen, die im konkreten Fall verbindlich entscheidet. Für den Betroffenen Hüseyin Do?ru bedeutet diese Mischung aus apodiktischer Auskunft und behördlichem Schweigen, dass er weiterhin in einem Schwebezustand lebt, dessen Spielregeln offenbar selbst jene nicht kennen, die diesen zu verantworten haben.

Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz

Frage Warweg
Der EU-sanktionierte deutsche Journalist und Staatsbürger Hüseyin Dogru sollte eigentlich am 7. Mai in Brüssel bei einer Veranstaltung zu Grundrechtseingriffen durch EU-Sanktionen im EU-Parlament sprechen. Das Büro der BSW-Abgeordneten Ruth Firmenich versuchte dafür zehn Tage lang, eine Ein- und Ausreisegenehmigung bei den mutmaßlich zuständigen deutschen Stellen zu erhalten.

Angefragt wurden die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, das Auswärtige Amt, die Bundespolizei, die Ständige Vertretung Brüssel, das Bundesinnenministerium sowie das für die ZfS zuständige Finanzministerium. Alle genannten Ministerien und Behörden erklärten sich für nicht zuständig und verwiesen auf die jeweils andere Stelle.

Da würde mich interessieren: Wer ist denn jetzt in der Bundesregierung bzw. im nachgeordneten Bereich konkret zuständig, wenn ein deutscher Staatsbürger unter EU-Sanktionen für einen einzelnen parlamentarischen Termin eine Aus- und Wiedereinreisegenehmigung braucht? Das sollte in einem Rechtsstaat ja hoffentlich irgendwie definiert sein. Fangen wir im Zweifel bei Herrn Giese an!

Giese (AA)
Was ich Ihnen mitteilen kann, ist: Mir ist dieser Fall bekannt. Es ging um eine Reise einer einzelnen Privatperson nach Brüssel. Zu solchen Einzelreisen kann ich Ihnen jetzt keine weiteren Informationen geben, weil mir auch die genauen Hintergründe nicht bekannt sind. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass man keine Ausreisegenehmigung braucht. Das ist Quatsch.

Ansonsten müsste man schauen, wer für die Sanktionsdurchsetzung im konkreten Fall zuständig ist. Wie gesagt, ich kann das jetzt nur vertretend sagen. Wenn es um Finanzsanktionen geht, wären wahrscheinlich die Bundesbank oder das BMF zuständig. Bei anderen Dingen wären das BMI oder die Bundespolizei zuständig. Dabei geht es um den konkreten Einzelfall dieser Reise, und ich glaube nicht, dass dies hier der geeignete Ort ist, um diese einzelnen Reisen von einzelnen Personen durchzusprechen.

Zusatzfrage Warweg
Es ist ja kein Einzelfall. Es ist der einzige deutsche Staatsbürger, der in einem EU-Land, und zwar dem hier, in dem wir alle sitzen, in Deutschland, EU-sanktioniert ist. Sie wissen so gut wie ich, dass diese EU-Sanktion nicht nur mit einer Kontenblockierung einhergeht, sondern auch mit einem kompletten Ein- und Ausreiseverbot aus dem EU-Raum. Das haben Sie jetzt als Quatsch bezeichnet.

Giese (AA)
Ja, das ist Quatsch.

Zusatzfrage Warweg
Aber diese Aus- und Einreisesperre in den EU-Raum ist ja auch offiziell Teil des EU-Sanktionspakets gegen Hüseyin Dogru.

BPK-Leitung Wefers
Herr Warweg, ist das nicht

Zusatz Warweg
Ja, deswegen, doch

Wefers
Herr Warweg, ich verstehe, aber Brüssel gehört doch zur EU, oder nicht?

Zusatzfrage Warweg
Wie bitte?

Vorsitzende Wefers
Gehört Brüssel nicht zur EU?

Zusatz Warweg
Brüssel gehört zur EU.

Vorsitzende Wefers
Aber ich habe verstanden, dass man außerhalb der EU jetzt Ausreisegenehmigungen braucht, um aus der EU auszureisen.

Zusatzfrage Warweg
Übernehmen Sie jetzt den Job von Herrn Giese?

Vorsitzende Wefers
Nein. Ich versuche zu verstehen, was Sie fragen, und es ist meine Aufgabe, hier die Sitzungsleitung auszuüben.

Zusatzfrage Warweg
Das Problem in dem konkreten Fall ist, dass Hüseyin Dogru als deutscher Staatsbürger, in Deutschland lebend, von der EU mit einem EU-Instrument sanktioniert wurde, das eigentlich nur für Leute außerhalb des EU-Raums gedacht ist, und deswegen gibt es diese Ein- und Ausreisesperre in den gesamten EU-Raum. Deswegen stellt sich diese Frage. Die Tatsache, dass alle genannten Behörden und Ministerien gesagt haben, dass sie dazu nichts sagen können, zeigt ja auch auf, dass es da eine Problematik gibt. Aber ich nehme jetzt ins Protokoll, dass Herr Giese sagt, dass das alles Quatsch ist, und Herr Hüseyin Dogru kann sich frei im gesamten EU-Raum bewegen.

Giese (AA)
Ich habe gesagt, Ihre Aussage, dass es eine Ausreisegenehmigung für deutsche Staatsangehörige aus Deutschland gibt, ist Quatsch.

Zusatzfrage Warweg
Das heißt, Herr Dogru kann sich völlig frei im EU-Raum bewegen?

Giese (AA)
Er braucht keine Ausreisegenehmigung aus Deutschland.

Zusatzfrage Warweg
Und die Wiedereinreisegenehmigung?

Giese (AA)
Das ist nicht die Zuständigkeit Deutschlands.

Zuruf Warweg
Doch, wenn er wieder nach Deutschland einreisen will.

Giese (AA)
Ich dachte, Sie meinten in ein anderes Land. Das kann jedes Land für sich selber entscheiden.

BPK-Leiterin Wefers
Ich glaube, das wird hier jetzt etwas ausführlich für alle anderen.


Quelle: