20.04.2026 - 10:05 Uhr
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Das bringt das Dobrindt-Gesetz den rund 200.000 pensionierten Staatsdienern des Bundes: Die neuen Gehaltstabellen, die eine deutliche Erhöhung der Beamtenbezüge vorsehen, sollen "auch bei der Ermittlung der Versorgungsbezüge" gelten. Und zwar "sowohl für Neuzugänge als auch für die zum Zeitpunkt der Neustrukturierung bereits vorhandenen" Pensionäre. Da sich die Altersversorgung der Staatsdiener nach den aktuellen Gehältern der aktiven Beamten richtet, profitieren auch die Ruheständler.
Einzige Änderung: Künftig beträgt der Pensionshöchstsatz nach 40 Dienstjahren nicht mehr 71,75 Prozent des letzten Gehaltes, sondern 69,76 Prozent. Das liegt aber nur daran, dass der bereits bestehende Abzugsfaktor für die Pflege nicht mehr im Nachhinein abgezogen, sondern von Anfang an mitberücksichtigt wird.
So steigen jetzt die Höchstpensionen:
Betriebsmeister sind technische Führungskräfte im mittleren Dienst des öffentlichen Dienstes. Sie arbeiten bei Behörden, technischen Einrichtungen, der Bundeswehr, der Polizei oder in kommunalen Eigenbetrieben (z.B. Stadtwerke), wo technisches Know-how nötig ist.
Und selbst die Mindestpension, auf die ein Beamter nach mindestens fünf Dienstjahren Anspruch hat, steigt deutlich: So bekommt ein alleinstehender Pensionär künftig mindestens 2355 Euro - fast 300 Euro mehr als bisher. Ein Durchschnittsverdiener müsste für diese Rente fast 58 Jahre arbeiten.
Unklar ist noch, wie stark die Pensionen der Spitzenbeamten steigen werden, da Minister Dobrindt die ursprünglich geplanten Erhöhungen für die sogenannte B-Besoldung überarbeiten lässt. Ursprünglich sollten auch die Spitzenbeamten - und abgeleitet davon auch der Kanzler und die Minister - von den deutlichen Erhöhungen der Bezüge profitieren. Diese Pläne hat der Minister wegen der öffentlichen Kritik vorerst gestoppt.
Für die Steuerzahler werden die Pensionspläne extrem teuer: In diesem Jahr (inklusive Nachzahlungen) 686,2 Millionen Euro, ab 2027 weitere 563 Millionen Euro jährlich! Bezahlen müssen das auch die rund sieben Millionen Rentner, die mittlerweile einkommensteuerpflichtig sind. Dabei steigen die Renten in diesem Jahr "nur" um 4,24 Prozent - die Pensionen dagegen bis zu 3,5-mal so stark.