Ahmad "Patron" Miri : Berliner Clan-Größe erhält die 27. Duldung Er nennt sich "Patron" Miri, doch die Behörden kennen drei verschiedene Identitäten. Nun stellte Berlin dem vielfach Vorbestraften eine erneute Duldung aus.

08.01.2021, 20:29 Uhr

Anklage im Clanmilieu in Berlin.
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Ein prominentes Mitglied des berüchtigten Miri-Clans kann wohl vorerst weiter in Deutschland bleiben. Der vielfach vorbestrafte Ahmad A. erhielt Ende des vergangenen Jahres eine erneute Duldung, es ist inzwischen seine siebenundzwanzigste. Dies berichtete "Der Spiegel" am Freitag.

Aus vertraulichen Unterlagen der Ausländerbehörde Berlin gehe demnach hervor, dass die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung eineinhalb Jahre lang gilt.

Der angeblich 39-jährige A. kam 1989 mit seinen Eltern aus dem Libanon ins Land. Sein Asylantrag wurde 1992 abgelehnt. Aufgrund fehlender Reisepässe konnte die Familie nicht abgeschoben werden. Bereits als Jugendlicher fiel A. unter anderem durch räuberische Erpressung, Diebstahl und Körperverletzung auf. Inzwischen sind im Bundeszentralregister 22 Eintragungen vermerkt.

Ahmad A. alias Ahmad "Der Patron" Miri
Foto: SPIEGEL TV

Ahmed soll dem Bericht zufolge enge Kontakte in die Berliner Gangsta-Rap-Szene pflegen. Erst im September wurde ein Urteil gegen A. rechtskräftig. Das Amtsgericht Berlin hatte ihn Ende Januar 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Der Straftäter, der sich in der Öffentlichkeit Ahmad "Patron" Miri nennt, gibt seit einigen Jahren an, aus Syrien zu stammen. Er beschäftigt die Behörden seit Jahren mit diversen Identitäten. Drei Aliaspersonalien sind von ihm bekannt, mal ist er 1980 geboren, mal 1982 oder 1984, mal in Libanon, mal in der Türkei - oder eben in Syrien.

Ein zweiter Asylantrag wurde abgelehnt. Der seit 2012 geltende Abschiebestopp nach Syrien war Ende Dezember ausgelaufen. Überführungen in das Land sind aber weiterhin kaum möglich. Der Rechtsanwalt von Ahmad A. ließ eine "Spiegel"-Anfrage zum Aufenthaltsstatus seines Mandanten unbeantwortet. (Tsp)


Quelle: tagesspiegel vom 08.01.2021