Begriff, Ursprung, Finanzierung Historisch hoher Nebenhaushalt - das sollten Sie zum Sondervermögen wissen

Von Karsten Seibel

Wirtschafts- und Finanzredakteur in Berlin.

Er schreibt unter anderem über Haushalts- und Steuerpolitik.

Stand: 08.03.2025 16:03 Uhr Lesedauer: 5 Minuten

Geht es nach SPD und Union, wird in Kürze das größte Sondervermögen in der Geschichte der Bundesrepublik beschlossen. Das Konzept geht auf den Bergbau zurück. WELT erklärt den Ursprung, auf welchen zwei Wegen die Politik Extra-Töpfe schaffen kann und welche zuletzt aufgelöst wurden.

Markus Söder, Friedrich Merz, Lars Klingbeil, und Saskia Esken (v.r.) haben sich auf das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen
verständigtQuelle: picture alliance/dpa/Carsten Koall

Geht es nach den Möchtegern-Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD, werden die Abgeordneten des eigentlich bereits abgewählten Bundestages am 18. März eine Grundgesetzänderung beschließen. Es soll folgender Artikel 143h eingefügt werden: "Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für Investitionen in die Infrastruktur mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten."

Die Abgeordneten würden der nächsten Regierung den potenziell größten Nebenhaushalt in der Geschichte der Bundesregierung genehmigen. Der bisherige Spitzenreiter ist der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, kurz WSF, der die Aufnahme von neuen Krediten in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro erlaubte. Das war der als "Doppel-Wumms" bekannt gewordene Abwehrschirm gegen hohe Energiepreise von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Dass von den möglichen 200 Milliarden Euro bis zur Auflösung des WSF nur 72 Milliarden Euro genutzt wurden, gehört zu den Besonderheiten solcher Extra-Töpfe. WELT erklärt die Ursprünge dieses bei der Politik beliebten Finanzierungsvehikels.

Warum "Sondervermögen" und nicht "Sonderschulden"?

Der Begriff Sondervermögen mag im Kontext des aktuell laxen Umgangs mit Schulden seltsam klingen, in der Vergangenheit löste er weniger Irritationen aus. Denn Extrahaushalte bestehen nicht immer nur aus Kreditzusagen, sie wurden auch schon mit vorhandenen Mitteln gefüllt oder durch regelmäßige Einzahlungen aufgebaut.

Als ältestes Sondervermögen gilt das "Treuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau" aus dem Jahr 1951. Vor mittlerweile 74 Jahren legte der Bundestag fest, dass Bergbauunternehmen für jede abgesetzte Tonne Kohle, Koks oder Briketts eine Deutsche Mark abführen müssen, um den zusätzlichen Wohnungsbedarf der Arbeitnehmer im Kohlenbergbau zu erfüllen.

Es handelte sich um Einzahlungen, die für eine klar definierte Aufgabe in einer besonderen Situation bestimmt waren und deshalb außerhalb des Bundeshaushalts verwaltet wurden. Das ist noch heute die gängige Definition. Von einem "Sondervermögen" war im Gesetz zur Kohleabgabe aber noch keine Rede.

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Der Begriff tauchte dafür mehrfach im Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens aus dem Jahr 1953 auf. Dieses geht auf den US-Außenminister George C. Marshall und sein "European Recovery Program" zurück, das maßgeblich zum Wirtschaftswunder der alten Bundesrepublik beitrug.

Dieses Sondervermögen wird noch heute für die Förderung des Mittelstands genutzt. "Stand zunächst der Wohnungsbau im Mittelpunkt, ist dies seit den 1960er-Jahren bis heute die Förderung der mittelständischen Wirtschaft", heißt es auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums. Im Zentrum der Förderprogramme stehen zinsgünstige Darlehen, die über die KfW ausgereicht werden.

Es gehört zu den wenigen Sondervermögen, die sich aus eigener Kraft finanzieren, sprich durch Einnahmen. Der Topf, der ursprünglich aus Mitteln des Marshall-Plans bestand, lädt sich durch Zinszahlungen und Tilgungen der ausgegebenen Darlehen immer wieder selbst auf. Ende 2023 lagen darin laut Haushaltsrechnung des Bundes 24,6 Milliarden Euro.

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Der sehr viel größere Teil der Sondervermögen kann sich allerdings nicht aus eigener Kraft finanzieren. Sie bekommen regelmäßige Zahlungen aus dem Bundeshaushalt oder haben eigene Verschuldungsmöglichkeiten. Gerade für die Sondervermögen der vergangenen Jahre würde der Ausdruck "Sonderschulden" besser passen, wie der Bundesrechnungshof es in einem Bericht vor zwei Jahren formulierte.

Er verwies neben dem WSF unter anderem auf das vor drei Jahren geschaffene Sondervermögen Bundeswehr mit eigenen Kreditermächtigungen in Höhe von 100 Milliarden Euro - von denen bis Ende Januar dieses Jahres knapp 24 Milliarden Euro genutzt wurden.

Gibt es ein Limit für Sondervermögen?

Die 2009 verabschiedete Schuldenbremse erschwerte die Einrichtung von mit Schulden gefüllten Sondervermögen. Die Politik konnte fortan Schulden nicht einfach aus dem Bundeshaushalt in ein Sondervermögen schieben. Eine weitere Verschärfung brachte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse aus dem Jahr 2023 mit sich.

Grundsätzlich gibt es nur noch zwei Wege, um mit Schulden gefüllte Sondertöpfe zu schaffen. Die Schuldenbremse kann wegen einer "außergewöhnlichen Notsituation" ausgesetzt werden, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, wie es im Grundgesetz heißt.

Diese Ausnahme war die Grundlage für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds während der Corona-Pandemie 2020 und der Energiekrise 2022.

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Auch bei dem nach der Flutkatastrophe gebildeten Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021" beriefen sich Politiker des Bundes bei der Einrichtung des Fonds auf diese Ausnahmeklausel.

Seit dem Urteil der Karlsruher Richter können solche Ermächtigungen für Notlagenkredite nur noch dann fortgeführt werden, wenn die Notlage jedes Jahr neu festgestellt wird. Dies führte unter anderem dazu, dass der WSF Energie Ende 2023 aufgelöst und die bis dahin tatsächlich gemachten Schulden in Höhe von 72 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt gebucht wurden - Kreditermächtigungen in Höhe von 128 Milliarden Euro verfielen.

Zweite Möglichkeit, die nun auch Union und SPD nutzen wollen: Die Schuldenbremse kann umgangen werden, sofern die Sondervermögen direkt im Grundgesetz mit Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat verankert werden - so geschehen beim Sondervermögen Bundeswehr, so geplant beim Sondervermögen Infrastruktur. Ein Maximalvolumen ist nirgends festgeschrieben.

Werden Sondervermögen auch wieder aufgelöst?

In der aktuellsten Haushaltsrechnung 2023 des Bundes führte das Finanzministerium noch 29 Sondervermögen auf.

Seitdem wurde neben dem WSF auch der Mauergrundstücksfonds, über den seit Mitte der 1990er-Jahre Erlöse aus dem Verkauf ehemaliger Mauer- und Grenzgrundstücke an östliche Bundesländer verteilt wurden, und das Sondervermögen Digitale Infrastruktur aufgelöst. Kosten der Digitalisierung werden seit dem Vorjahr wieder direkt aus dem Bundeshaushalt beglichen.

Weit fortgeschritten sind zudem Bestrebungen, den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) aufzulösen, der 2008 als Reaktion auf die weltweite Finanzkrise geschaffen wurde. Auch der Klima- und Transformationsfonds (KTF) geht in den nächsten Jahren möglicherweise im Bundeshaushalt auf - das plante zumindest die Ampel-Regierung.

Was sagt der Bundesrechnungshof?

Mit dem Vorhaben, die Zahl der Sondervermögen zu reduzieren, reagierte die Ampel-Regierung auf Kritik des Bundesrechnungshofs, dass Sondervermögen "regelmäßig auf ihre Eignung und Erforderlichkeit überprüft werden" sollten. Der Bundeshaushalt dürfe nicht weiter entkernt werden.

Angesichts der Vorhaben von Union und SPD wirkt ein Satz aus dem Prüfbericht von 2023 aktueller denn je: "Die budgetflüchtigen Ausgaben und ihre ebenfalls budgetflüchtige Kreditfinanzierung gefährden das parlamentarische Budgetrecht und die Wirksamkeit der Schuldenregel", schrieben die Prüfer damals zu Sondervermögen. Ansonsten drohten Parlament und Öffentlichkeit den Überblick und die Kontrolle zu verlieren.


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