03.03.2026 · 13:37 Uhr
Foto: dpa/Arnulf Stoffel
Knapp sieben Jahre ist der Tod einer damals 43 Jahre alten Ehefrau und Mutter jetzt her. Die Meerbeckerin starb, weil sie am Ostermontag 2019 zufällig in ein Rennen zwischen zwei hochmotorisierten Boliden geriet.
Zwei Jahre und zwei Monate Untersuchungshaft (von 2019 bis 2021) unter Corona-Bedingungen wurden dabei auf die Haftdauer angerechnet. Eine vorzeitige Entlassung des mittlerweile 28 Jahre alten gebürtigen Kosovaren nach der sogenannten 2/3-Regelung könnte also bevorstehen. Aktuell, das bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf Anfrage, sei der Duisburger noch in Strafhaft.
Die 2/3-Haftstrafe (Reststrafenaussetzung) ermöglicht in Deutschland die vorzeitige Entlassung auf Bewährung, sobald zwei Drittel einer zeitigen Freiheitsstrafe verbüßt sind. Voraussetzung ist eine positive Sozialprognose, gute Führung und die Einwilligung des Verurteilten, wobei Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit gewahrt bleiben müssen.
Ob der 28-Jährige sein gewohntes Leben in Deutschland auch nach der Haft wird fortsetzen können, ist unabhängig davon offen. Die Stadt Duisburg will den verurteilten Straftäter in sein Heimatland zurückschicken. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf klagt er jetzt gegen die Stadt Duisburg und seine Ausweisung.
Grundsätzlich gilt: Ausländer können aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn sie eine schwere Straftat begangen haben, die die öffentliche Sicherheit gefährdet. Behörden müssen aber eine Abwägung treffen: zwischen dem Interesse an der Ausweisung (Sicherheitsrisiko) und dem Bleibeinteresse (persönliche Verhältnisse). Die Ausweisung führt dazu, dass ein bestehender Aufenthaltstitel erlischt und die betroffene Person ausreisepflichtig wird, verbunden mit dem Verbot einer erneuten Einreise.
In der entsprechenden Ordnungsverfügung sei das Bleibeinteresse gegen das Ausweisungsinteresse aufgrund der Straftaten abgewogen worden, teilt die Stadt Duisburg auf Anfrage mit. Weiter heißt es: "Die Ausländerbehörde kam zur Entscheidung, dass das Ausweisungsinteresse überwiegt. Es ist nicht unüblich, dass der Betroffene hier zu einer anderen Bewertung kommt".
Fest steht: Selten hat ein Schicksal die Menschen in Moers so berührt wie das der verstorbenen Mutter aus Meerbeck. Beim Abbiegen aus einer Seitenstraße auf die Bismarckstraße stieß ihr Auto mit einem 612 PS starken Mercedes AMG zusammen.
Nach der Kollision, bei der das Heck des Kleinwagens völlig zerstört wurde, stellte der damals 22-Jährige den von seiner Familie geleasten Wagen ab und lief weg, ohne sich um das schwer verletzte Unfallopfer zu kümmern. Danach versteckte er sich acht Tage lang, bis er sich - einen Tag, nachdem ein Haftbefehl wegen Mordes gegen ihn erging - begleitet von einem Anwalt den Behörden stellte.
Im Februar 2020 verurteilte das Klever Landgericht den Duisburger deshalb wegen Mordes und Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Gegen die Entscheidung legte die Verteidigung Revision ein, der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die Karlsruher Richter befanden damals, dass sich das Landgericht nicht ausreichend mit der subjektiven Einschätzung des Angeklagten über die Gefährlichkeit seines Tuns auseinandergesetzt hatte.
Im Juni 2021 wurde der Fall deshalb erneut vor dem Landgericht Kleve verhandelt. Und diesmal entschied die Kammer nicht, wie von Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragt, auf Mord, sondern verurteilte den Angeklagten wegen Teilnahme an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu einer deutlich milderen Freiheitsstrafe von vier Jahren. Doch auch dieses Urteil wurde vom BGH kassiert.
Das im vergangenen Jahr vom BGH bestätigte Urteil des Landgerichts Duisburg war schließlich der dritte Anlauf der Justiz, den Unfall aufzuarbeiten und zu einem juristischen Abschluss zu bringen.
Öffentlich verhandelt wird die Klage gegen die Ausweisung des 28-Jährigen aus Duisburg (Az.: 7 K 8657/25, 7 L 3070/25) am 25. März um 9.30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Sitzungssaal III, Raum 240. (juha pogo)