06.03.2025 - 09:20 Uhr
Foto: Fabian Matzerath / BILD
Eine Anwaltskanzlei aus Baden-Württemberg sieht in der Aufnahme der 132 Afghanen den Verdacht des Einschleusens von Ausländern sowie eine Gefährdung der Bevölkerung, wie aus dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin hervorgeht.
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"Es gibt keinerlei belastbare Rechtsgrundlagen, wonach diese Personen einfach so - und noch dazu auf Kosten der Bundesrepublik - nach Deutschland gebracht werden", heißt es darin. Zudem wird die Aufhebung der Immunität von Scholz gefordert.
Die Strafanzeige sei am Mittwoch nach der Landung des Charterflugs bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt worden, wie Rechtsanwalt Rafael Fischer (62) gegenüber BILD erklärte. Bislang konnten die Behörden den Eingang noch nicht bestätigen.
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Der Jurist, der auf Straf- und Wirtschaftsrecht spezialisiert ist, erklärte: "Ich möchte damit die Ermittlungen gegen Olaf Scholz anstoßen. Er hat eine Straftat im Amt begangen. Das Programm ist für andere Menschen gedacht, nicht für die, die in dem Flieger saßen." So könne man schließlich nicht mit den Steuergeldern umgehen.
Unter den 132 Afghanen befand sich in der gecharterten Boeing 737 nur eine sogenannte Ortskraft, die beim deutschen Afghanistan-Einsatz entweder der Bundeswehr oder auch anderen deutschen Institutionen geholfen hat und fünf Angehörige. 25 weitere Flüchtlinge wurden kurzfristig von der Passagierliste gestrichen.
In der Strafanzeige wird u. a. auf einen BILD-Bericht über einen Brandbrief vom Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz an Olaf Scholz verwiesen, in dem dieser den Afghanen-Flug als "hochriskant und unverantwortlich" bezeichnet. Die Identitäten der Afghanen seien oftmals gefälscht, warnte Teggatz.
Rechtsanwalt Fischer hatte am Dienstag bereits in gleicher Sache eine Strafanzeige gegen Außenministerin Annalena Baerbock (44, Grüne) gestellt.